• A/Ä

          AKTUELLE TERMINE

          Aktuelle Termine können auf der Homepage nachgeschaut werden. Den Ferienplaner für das aktuelle Jahr finden Sie hier.

           

          ALLERGIEN / UNVERTRÄGLICHKEITEN

          Kinder, die an einer Allergie oder Unverträglichkeiten leiden, müssen unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung dem Klassenlehrer und ggf. der Betreuung gemeldet werden. Über evt., notwendige Maßnahmen muss der Klassenlehrer schriftlich informiert werden. Erdnüsse und erdnusshaltige Lebensmittel sind an unserer Schule nicht erlaubt.

           

          ÄNDERUNG VON PERSÖNLICHEN DATEN

          Ihr Kind hat sich verletzt, es ist etwas in der Schule vorgefallen, die Lehrer möchten Ihnen etwas mitteilen - dann ist es wichtig, dass wir Sie erreichen können. Deswegen teilen Sie uns bitte umgehend mit, wenn sich Ihre Telefonnummer oder Ihre Anschrift geändert hat. Bitte senden Sie eine Mail mit den neuen Kontaktdaten an das Sekretariat und an die Klassenlehrerin.

           

          ANSPRECHPARTNER

          -> siehe Kommunikationswege

           

          ANSTECKENDE KRANKHEITEN (Z.B. AUCH LAUSBEFALL)

          Bei ansteckenden Krankheiten bzw. bei Lausbefall muss die Schule informiert werden. Je nach Krankheit benötigt die Schule eine ärztliche Bescheinigung bevor Ihr Kind wieder am Unterricht teilnehmen kann. Nähere Informationen erhalten Sie hier oder beim Gesundheitsamt.

           

          ARBEITSGEMEINSCHAFTEN

          -> siehe Tagesablauf - AGs

           

          ARBEITSMITTEL

          Jedes Kind hat täglich seine notwendigen Arbeitsmaterialien vollständig und einsatzbereit dabei, um startklar für den Unterricht zu sein (gespitzte Stifte, Lineal, Hefte, …).

           

          AUFENTHALT IM SCHULBEREICH

          Die Aufsicht auf dem Schulgelände beginnt 15 Minuten vor dem Unterricht. Wenn Kinder regelmäßig früher kommen, so wird empfohlen, diese in der Betreuung anzumelden. Kinder die in der Mittagspause in der Schule bleiben, müssen in der Betreuung angemeldet werden.

           

           

          B

          BEURLAUBUNG/ BEFREIUNG

          Die Schulbesuchsverordnung sieht nur wenige Anlässe für die Beurlaubung bzw. Befreiung eines Kindes vor. Eltern stellen frühzeitig schriftlich einen formlosen Antrag mit Nennung des Zeitraumes und des konkreten Grundes. Bei einer Dauer bis zu zwei Tagen entscheidet die Klassenlehrkraft. Dabei sind die Gründe der Schulbesuchsverordnung einzuhalten. Im Zweifel oder bei mehr als zwei beantragten Tagen entscheidet die Schulleitung.
          Beurlaubungen für eine Reise außerhalb der Ferienzeiten werden grundsätzlich nicht gewährt. Krankmeldungen unmittelbar vor oder nach Ferienabschnitten oder bei Brückentagen müssen durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung belegt werden.

           

          BESCHRIFTEN VON GEGENSTÄNDEN

          Um Fundsachen an die Kinder zuordnen zu können, ist es unbedingt erforderlich, dass alle Gegenstände, Kleidungsstücke etc. beschriftet werden.

           

          BETREUUNG

          Die FAMS ist eine Ganztagesschule. Sie können Ihr Kind von Montag bis Freitag ab 07:00 Uhr vor dem Unterricht und mittags bzw. nachmittags bis 16:30 Uhr betreuen lassen. Nähere Informationen finden Sie hier.

           

          BUSFAHRKARTEN

          Buskinder benötigen eine Busfahrkarte. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen. Nähere Informationen von BODO zu Freizeit- und Ferienregelung, sowie zur "eCard Schule" finden Sie hier.

           

          BUS/ SCHÜLERMONATSKARTEN

          Die Monatskarten müssen Sie erstmalig hier beantragen. Der Eigenanteil ist per Bankabbuchung monatlich zu entrichten. Nicht benötigte Monatskarten müssen spätestens bis zum 3. eines Monats bzw. zwei Tage vor Ferienbeginn im Sekretariat zurückgegeben werden. Es erfolgt dann keine Abbuchung. Abfahrts- und Ankunftszeiten für die schulnahe Haltestelle „Langenargen-Hallenbad" können auf der Webseite von BODO abgefragt werden. Die aktuellen Busfahrpläne der Firma Strauß finden Sie hier

           

           

          C

          CORONA/COVID-19

          Aktuelle Informationen und Verordnungen finden Sie auf der Seite des Kultusministeriums.

           

           

          E

          EDUPAGE

          EduPage ist die zentrale Anlaufstelle für Sie, um wichtige Informationen zu erhalten und mit der Schule in Kontakt zu treten. Sie können dafür eine App für Android oder iOS herunterladen. Auch die Nutzung über das Internet ist möglich. Die Zugangsdaten wurden Ihnen per Mail zugesandt. Falls Ihre Mailadresse nicht bei der Schule hinterlegt sein sollte, melden Sie sich bitte per Mail im Sekretariat. Insbesondere können Sie über EduPage

          • Vertretungen einsehen über die Webseite oder als Benachrichtigung in der App.
          • Krankmeldungen absetzen über die App oder die Webseite
          • Termine abrufen
          • mit Lehrerinnen kommunizieren

          Eine sehr gute Hilfeseite auch zu vielen Detailfragen finden Sie auch hier.

           

          ELTERNARBEIT

          Schule und Elternhaus bilden eine Erziehungs- und Bildungspartnerschaft. Gemeinsam wollen wir das Beste für Ihr Kind. Daher ist es wichtig, dass Sie bei Fragen und Wünschen den direkten Kontakt mit den entsprechenden Personen suchen, damit wir den besten Weg für Ihr Kind finden können.

           

          ENTSCHULDIGUNG IN KRANKHEITSFÄLLEN

          Krankmeldungen können nur über EduPage vorgenommen werden, da so alle Beteiligten automatisch informiert sind.
          Sie können Ihr Kind krankmelden über

          Die Klassenlehrkraft wird die Krankmeldung bestätigen. Dadurch gilt Ihr Kind als entschuldigt. 
          Ein ärztliches Attest kann verlangt werden

          • von der Klassenlehrkraft bei einer Krankheitsdauer von mehr als zehn Unterrichtstagen
          • von der Schulleitung bei auffälligen Fehlzeiten
          • von Sportlehrkraft, wenn das Kind mehr als zwei Mal hintereinander nicht am Schwimm- und Sportunterricht teilnimmt.

          Erkranken Kinder unmittelbar vor und nach einem Ferienabschnitt oder Brückentagen müssen durch ein ärztliches Attest belegt werden.